Rückenbeschwerden
Rückenschmerz ist die Volkskrankheit Nummer eins. Sind es in der Jugend angeborene oder erworbene Fehlstellungen, akut auftretende Rückenbeschwerden mit Ischiasschmerzen (Hexenschuß) oder im Alter die Folge von Osteoporose.
Die in der Jugend nicht erkannten Fehlstellungen der Wirbelsäule (Skoliose, Rundrücken) führen im Laufe des Lebens zunehmend zu Schmerzen und Bewegungseinschränkungen und können bis hin zur Erwerbsunfähigkeit führen. Eine einmal diagnostizierte Fehlstellung ist nicht wegzutherapieren, viel mehr besteht die Therapie darin, ein Fortschreiten der Erkrankung aufzuhalten oder zumindest in seiner Progredienz zu verlangsamen.
Aufgabe der Orthopädie ist es, solche Fehlstellungen rechtzeitig zu erkennen und entsprechende therapeutische Verfahren einzuleiten. Dies geschieht klassischer Weise über ein konventionelles Röntgenbild mit anschließender weiterer Diagnostik. In Abhängigkeit von der Diagnose schließen sich ein Beinlängenausgleich, eine Korsettversorgung oder in gravierenden Fällen eine operative Korrektur an. Je früher die Diagnose gestellt wird, umso besser ist die Prognose.
Im Alter kann es insbesondere bei Frauen in den Wechseljahren zur Osteoporose kommen, ein Knochenschwund welcher mit einem Verlust an Körpergröße, zunehmendem Rundrücken und Schmerzen einhergeht. Häufig ist das erste Anzeichen ein Bruch eines Wirbelkörpers, des Schenkelhalses oder des Unterarms. Durch eine rechtzeitig einsetzende Therapie können diese Folgen vermieden werden, entscheidend ist die Stellung der Diagnose.
Im Rahmen einer Knochendichtemessung kann der Mineralgehalt des Knochens exakt gemessen werden und damit das Risiko für spätere Knochenbrüche abgeschätzt werden. Unter einer Osteoporosebehandlung dient die Knochendichtemessung der Erfolgskontrolle über die Wirksamkeit der eingeschlagenen Therapie.
Ich berate Sie gerne über Ihr individuelles Osteoporoserisiko und leite die entsprechenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ein.
Die Kosten einer Knochendichtemessung werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider erst nach stattgehabtem Knochenbruch erstattet. Private Kassen übernehmen die Kosten vollständig.